Hygienekonzept VfL Ecknach

für den Trainings- und Spielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

 

Vereins-Informationen

 

Verein: VfL Ecknach


Ansprechpartner/-in für Hygienekonzept: Ines Hermann / Marcus Schweikert / Jochen Selig


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Kontaktnummer: 0160/8018450 oder 0151/12215211 oder 0175/4044888


Adresse Sportstätte: Erlenstraße 18, 86551 Aichach-Ecknach


Ort, Datum: Ecknach, 12.08.2020

 

Vorbemerkung

Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Muster-Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.
Für den Sportbetrieb in Sportstätten ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Dieses Muster-Hygienekonzept orientiert sich an der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Rahmenhygienekonzept Sport, den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und dem vom Bayerischen Fußball-Verband veröffentlichten Leitfaden „Es geht wieder los!“.
Es gilt für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.

  1. Allgemeine Hygieneregeln
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen.
  • In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.Eine Durchlüftung der Duschen durch öffnen der Fenster muss gegeben sein.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche
  • Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.
  1. Verdachtsfälle COVID-19
  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Personen mit Kontakt zu Covid-10-Fällen in den letzten 14 Tagen
  • Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.
  1. Organisatorisches
  1. 3.1Zuschauer
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Die maximal zulässige Zuschauerzahl beträgt 200
  • Die Kontrolle der Zuschauerzahl erfolgt über die Vergabe von nummerierten Eintrittskarten. Wird das Gelände nach dem Spiel der Zweiten Mannschaft von Zuschauern „endgültig“ verlassen, wird das Kontingent aufgestockt
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von Symptomen sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen ein Besuch der Sportveranstaltung ausgeschlossen ist.

3.2 Kontaktdatenerfassung

  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, wird eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes geführt.
  • Die Erfassung erfolgt über Listen beim Eingang am Kassenhäuschen
  • Beim Spielbetrieb kann auf die Erfassung der im ESB eingetragenen Personen verzichtet werden, sofern die Kontaktdaten vorliegen.
  • Die Verantwortung für die Datenerfassung aller anwesenden Personen (Spieler/Funktionäre beider Mannschaften, Schiedsrichter und Assistenten, Zuschauer etc.) liegt beim Heimverein.
  • Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

3.3 Organisation

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsspielbetrieb sind Ines Hermann, Marcus Schweikert und Jochen Selig
  • Trikots und Trainingsleibchen werden ausschließlich von einem Spieler pro Spiel getragen und nicht getauscht. Nach dem Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.
  • Nach dem Spiel werden die verwendeten Materialien (Bälle, Hütchen) möglichst desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.
  • Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmersind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Spielbetrieb eingewiesen.
  • Alle anwesenden Personen (Spieler, Offiziellen und Zuschauer) werden per Aushang darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Alle anwesenden Personen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren. Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
  • Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über einen gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang.
  1. Zonierung

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt

Zone 3 „Zuschauerbereich“ (im Außenbereich)

  • Zwischen den Zuschauern ist die Abstandsregel von 1,5Meter
  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten Covid-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Zuschauer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
  • Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offizielle Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt, insgesamt sind maximal 200 gestattet.
  • Es erfolgt eine räumliche Trennung von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

  • Vereinsheim (siehe Punkt 5.12)
  1. Spielbetrieb

5.1 Zuschauer

  • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen Zuschauerzahl in Höhe von 200
  • Am Spiel beteiligte Personen (Spieler, Trainer- Funktionsteam, Ballkinder etc.) zählen nicht als Zuschauer
  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung)
  • In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren werden bereitgestellt

5.2 Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Fahrgemeinschaften werden möglichst minimiert. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
  • Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams wird geachtet, indem die Heimmannschaft 15 Minuten eher anreist

5.3 Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

  • Jeder Mannschaft (A-Klasse und Bezirksliga) wird eine Kabine zur Verfügung gestellt.
  • Beim Aufenthalt in der Kabine ist zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
  • Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.
  • Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen wird auf ein nötiges Minimum beschränkt.
  • Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

5.4 Duschen/Sanitärbereich

  • In den Duschen ist die Abstandsregelung einzuhalten
  • Es sind nur die freigegebenen Duschen zu nutzen
  • In der Dusche halten sich nur so viele Personen auf, wie Duschmöglichkeiten vorhanden sind.
  • Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken, um stehendem Wasserdampf in Duschräumen zu entgehen.

5.5 Spielbericht

  • Der Spielbericht wird von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet. Von Seiten des VfL Ecknach werden nur in Ausnahmefällen Endgeräte zur Verfügung gestellt.
  • Im Falle der Nutzung wird das Gerät im Anschluss desinfiziert.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

5.6 Weg zum Spielfeld

  • Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.
  • Auf eine Zeitliche Entzerrung auf dem Weg zum Spielfeld zwischen den beiden Teams wird möglichst geachtet

5.7 Aufwärmen

  • Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich gewährleistet ist.

5.8 Ausrüstungs-Kontrolle

  • Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

5.9 Einlaufen der Teams

  • Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
  • Kein „Handshake“
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos
  • Keine Eröffnungsinszenierung

5.10 Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
  • Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

5.11 Halbzeit

  • In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden. (Mindestabstand einhalten)

5.12 Vereinsheim / Gastronomie

  • Zwischen Gastronomie- und Sportbereich wird eine deutlich Sichtbare Trennung vorgenommen
  • Es erfolgt ausschließlich die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Diese ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich (§ 13 (2) IFSMV);
  • die allgemein geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Hygienevorgaben sowie die Abstandsregel sind zu beachten.
  • Ist beim Verkaufspersonal die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Aus- und Eingang des Verkaufsraumes werden deutlich erkennbar gekennzeichnet und ergeben einen Rundkurs, um „Gegenverkehr“ zu vermeiden.
  • Von allen Besuchern ist grundsätzlich beim Betreten des Verkaufsraumes eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen
  • Eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser erfolgt per Aushang